KFZ-Überstellung Markus Dorn

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Markus Dorn
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Für den Inhalt verantwortlich:

Markus Dorn


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Nathalie Hinner

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mail: nathalie.hinner@chello.at

 

 

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

I. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integrierenden Bestandteil sämtlicher vom Auftragnehmer geschlossenen Vereinbarungen.

II. Von diesen AGB abweichende Bedingungen sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 
Der Auftragnehmer wird ausschließlich durch seinen Inhaber vertreten, mündliche oder schriftliche Zusagen von Mitarbeitern des Auftragnehmers kommen keinerlei Wirksamkeit zu.

III. Der Auftraggeber ist zur Einholung sämtlicher erforderlichen behördlichen Genehmigungen verpflichtet. Zusätzlich anfallende Kosten durch behördliche Auflagen hat der Auftraggeber selbst zu tragen und den Auftragnehmer schad- und klaglos zu halten. 
Wird die Genehmigung durch den Auftragnehmer eingeholt, werden die dadurch anfallenden Kosten gesondert verrechnet. Bei nicht gegebener Genehmigung werden keine Überstellungen durch den Auftragnehmer durchgeführt. Überstellungskotflügel müssen vom Auftraggeber bereitgestellt werden, bei Fehlen solcher werden keine Überstellungen durch den Auftragnehmer durchgeführt.
Für Steinschlagschäden, insbesondere an Windschutzscheiben und Diebstahl von nicht angebauten Teilen (Reserverad, Unterlegkeilen etc.) wird keine Haftung übernommen. 

IV. Rechnungen sind binnen acht Tagen ab Übermittlung der Rechnung zu bezahlen. Zahlungen gelten erst mit dem Eingang auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

V. Der Entgeltanspruch des Auftragnehmers bleibt bestehen, wenn die Auftragserfüllung ohne Verschulden des Auftragnehmers unmöglich wird und/oder sonst aus Gründen, welche auf Seiten des Auftraggebers liegen, unterbleibt. Storniert der Auftraggeber den bereits erteilten Auftrag, bei Spezialtransporten bis spätestens 3 Tage, bei sonstigen Transporten bis längstens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin zur Auftragserfüllung, sind 50 % des Entgeltes, jedenfalls aber die bereits angelaufenen Kosten, vom Auftraggeber zu bezahlen.

VI. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer verbindlich die genauen Maße und Gewichte sowie besondere Eigenschaften des zu überstellenden Fahrzeuges sowie alle sonstigen zur Ausführung des Auftrages wesentlichen Umstände im Vorhinein schriftlich bekannt zu geben. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer für durch falsche Angaben entstandenen Schäden schad- und klaglos zu halten.

VII. Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit der Vertragserfüllung auch andere Unternehmen zu beauftragen, wobei er in diesem Fall ausschließlich für eine sorgfältige Auswahl dieser Unternehmen, nicht aber für eine ordnungsgemäße Erfüllung durch diese, haftet.

VIII. Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit der Vertragserfüllung auch andere Unternehmen zu beauftragen, wobei er in diesem Fall ausschließlich für eine sorgfältige Auswahl dieser Unternehmen, nicht aber für eine ordnungsgemäße Erfüllung durch diese, haftet.

IX. Verstößt der Auftraggeber unabhängig von einem Verschulden gegen eine ihm in diesen AGB auferlegten Verpflichtungen, so hat er den Auftragnehmer sämtliche daraus verursachten Schäden bzw. Kosten zu ersetzen. Der Entgeltanspruch des Auftragnehmers bleibt  unabhängig davon aufrecht.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Auftrag und dessen Durchführung entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Wien. Auf sämtliche Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.  

 

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