Allgemeinen Geschäftsbedingungen

I.

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integrierenden Bestandteil sämtlicher vom Auftragnehmer (Markus Dorn KFZ-Überstellungen) geschlossenen Vereinbarungen.

II.

Von diesen AGB abweichende Bedingungen sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Der Auftragnehmer wird ausschließlich durch seinen Inhaber vertreten, mündliche oder schriftliche Zusagen von Mitarbeitern des Auftragnehmers kommen keinerlei Wirksamkeit zu.

III.

Der Auftraggeber ist zur Einholung sämtlicher erforderlichen behördlichen Genehmigungen verpflichtet. Zusätzlich anfallende Kosten durch behördliche Auflagen hat der Auftraggeber selbst zu tragen und den Auftragnehmer schad- und klaglos zu halten.

Überstellungskotflügel müssen vom Auftraggeber bereitgestellt werden, bei Fehlen dieser Überstellungskotflügel werden keine Überstellungen durch den Auftragnehmer durchgeführt.

Für Steinschlagschäden, insbesondere an Windschutzscheiben und Diebstahl von nicht angebauten Teilen (Reserverad, Unterlegkeile etc.) wird keine Haftung übernommen.

IV.

Rechnungen sind binnen 8 Tagen ab Übermittlung der Rechnung zu bezahlen. Im Verzugsfall gelten 15% Verzugszinsen als vereinbart. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

V.

Der Entgeltanspruch bleibt bestehen, wenn die Auftragserfüllung ohne Verschulden des Auftragnehmers unmöglich wird und/oder sonst aus Gründen, welche auf Seiten des Auftraggebers liegen, unterbleibt.

Storniert der Auftraggeber den bereits erteilten Auftrag bis längstens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, sind 50% des Entgeltes zu bezahlen.

VI.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer verbindlich die genauen Maße und Gewichte sowie besondere Eigenschaften des zu überstellenden Fahrzeuges sowie alle sonstigen zur Ausführung des Auftrages wesentlichen Umständen im Vorhinein schriftlich bekannt zu geben. Erklärungen Dritter, derer sich der Auftraggeber als Erfüllungsgehilfe bedient, sind ihm wie seine eigenen Erklärungen zuzurechnen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer für durch falsche Angaben entstandene Schäden schad- und klaglos zu halten.

VII.

Verstößt der Auftraggeber unabhängig von einem Verschulden gegen eine ihm in diesen AGB auferlegten Verpflichtungen, so hat er den Auftragnehmer sämtliche daraus verursachten Schäden zu ersetzen. Der Entgeltanspruch des Auftragnehmers bleibt davon unabhängig aufrecht.

VIII.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Auftrag und dessen Durchführung entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Wien. Auf sämtliche Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

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